
PV-Pflicht bei der
Dachsanierung
Photovoltaik-Pflicht Baden-Württemberg
5,0von 5 Sternen bei GooglePhotovoltaik-Pflicht Baden-Württemberg
Wer in Baden-Württemberg sein Dach neu eindecken oder abdichten lässt, muss seit 2023 in der Regel auch eine Solaranlage installieren. Hier lesen Sie, wann die Pflicht greift, wie groß die Anlage sein muss und welche Ausnahmen es gibt.
Auf einen Blick
Das Wichtigste in vier Zahlen
Grundlage sind § 23 des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung. Die Regeln gelten im ganzen Land, also auch in Stuttgart und der Region.
1.1.2023
Seitdem gilt die Pflicht für jede grundlegende Dachsanierung, die neu begonnen wird.
60 %
der geeigneten Dachfläche müssen auf dem Standardweg mit Modulen belegt werden.
20 m²
am Stück: Erst ab dieser Größe zählt eine Dachfläche überhaupt als geeignet.
12 Monate
nach der Fertigstellung muss der Nachweis bei der Baurechtsbehörde sein.
Betrifft mich das?
Wann die Pflicht greift
Es kommt nicht darauf an, wie alt Ihr Dach ist, sondern was daran gemacht wird. Ausgelöst wird die Pflicht nur durch eine grundlegende Dachsanierung.
Pflicht greift, wenn …
- Die Eindeckung eines Steildachs wird komplett erneuert, etwa neue Ziegel auf neuer Lattung.
- Die Abdichtung eines Flachdachs wird vollständig erneuert.
- Alte Ziegel werden wieder verlegt. Auch das zählt als grundlegende Sanierung.
- Es geht um ein Wohnhaus oder ein gewerblich genutztes Gebäude.
Keine Pflicht, wenn …
- Einzelne Ziegel werden getauscht oder ein Anschluss neu abgedichtet.
- Es wird ausschließlich ein frischer Schaden behoben, zum Beispiel nach einem Sturm.
- Es wird nur von innen gedämmt, die Eindeckung bleibt liegen.
- Das Gebäude hat weniger als 50 m² Nutzfläche, etwa eine kleine Garage.
- Keine Dachfläche erfüllt die Kriterien für eine Solarnutzung.
Wird nur ein Teil des Dachs neu gedeckt, kommt es auf den Umfang an. Im Zweifel klären wir das vorab mit der Baurechtsbehörde, damit Sie Planungssicherheit haben.
Geeignete Dachflächen
Nicht jede Dachfläche zählt
Die Pflicht bezieht sich nur auf Flächen, die sich für Solarenergie eignen. Eine steile Nordseite gehört nicht dazu. Bei einem Satteldach mit Nord- und Südseite geht es deshalb meist nur um die Südseite.
Groß genug
Mindestens eine Dachfläche hat 20 m² am Stück. Kleinere Flächen, etwa auf einer Gaube, lösen allein keine Pflicht aus.
Richtig ausgerichtet
Bis 20° Neigung zählt jede Himmelsrichtung. Steilere Flächen bis 60° zählen nur, wenn sie nach Westen, Süden, Osten oder dazwischen zeigen.
Genug Sonne
Stark verschattete Bereiche, etwa durch Nachbarhäuser oder hohe Bäume, können beim erweiterten Nachweis herausgerechnet werden.
Flächen und Neigungen per Drohne
Mit unserem 3D-Aufmaß sehen Sie vorab, welche Dachflächen geeignet sind und wie viel Platz Kamin, Gauben und Dachfenster lassen.
Zur Drohnen-Inspektion
2,2 MB, lädt erst nach dem Klick


Beispiel aus der Praxis
Vom Drohnenflug zur Modulplanung
Aus Drohnenfotos entsteht ein 3D-Modell. Darin messen wir Fläche und Neigung und planen, wo zwischen Dachfenstern und Kamin Module Platz haben. Schalten Sie über dem Bild zwischen den Ansichten um.
- Dachfläche
- 254 m²
- Dachneigung
- 31°
- Solarmodule geplant
- 42
- Modulfläche
- 93 m²
Größe der Anlage
Drei Wege, die Pflicht zu erfüllen
Sie dürfen wählen, nach welchem Verfahren die Mindestgröße berechnet wird. Wir rechnen die Varianten für Ihr Dach durch.
- 01
Pauschalnachweis
0,06 kWp je m² Grundfläche
Gerechnet wird mit der Fläche, die das Haus samt Dachüberstand von oben gesehen bedeckt. Das ist der einfachste Weg, ganz ohne Vermessung der einzelnen Dachflächen.
- 02
Standardnachweis
60 % der geeigneten Dachflächen
Jede Dachfläche wird für sich geprüft. Gauben, Dachfenster und Kamine werden dabei nicht abgezogen, sie zählen zur Fläche dazu.
- 03
Erweiterter Nachweis
75 % der nutzbaren Teilflächen
Gauben, Fenster, Kamine und verschattete Bereiche werden abgezogen. Dafür braucht es einen Dachplan, den ein Entwurfsverfasser wie ein Architekt erstellt. Kann sich bei verwinkelten Dächern lohnen.
Was der Pauschalnachweis bedeutet
Drei Beispiele mit typischen Grundflächen. Die überbaute Fläche umfasst das Haus samt Dachüberstand.

| Haus und Grundfläche | Mindestleistung | Module |
|---|---|---|
| Reihenhaus6 × 11 m = 66 m² | 4,0 kWp | ca. 20 m² |
| Einfamilienhaus10 × 12 m = 120 m² | 7,2 kWp | ca. 36 m² |
| Zweifamilienhaus12 × 14 m = 168 m² | 10,1 kWp | ca. 50 m² |
Mindestleistung = Grundfläche × 0,06 kWp. Modulfläche als Faustwert mit rund 5 m² je kWp, je nach Modul etwas mehr oder weniger.
Alternativen
Es muss nicht immer Photovoltaik auf dem Dach sein
Das Gesetz lässt Ersatzlösungen zu. Welche bei Ihnen sinnvoll ist, hängt vom Haus und vom Grundstück ab.
Solarthermie statt Photovoltaik
Statt Modulen für Strom dürfen Sie auch Kollektoren für Warmwasser oder Heizung installieren.
Andere Flächen nutzen
Die Anlage kann auch auf anderen Außenflächen des Gebäudes sitzen, etwa an der Fassade, oder in unmittelbarer Nähe, zum Beispiel auf dem Carport.
Dach verpachten
Sie müssen die Anlage nicht selbst betreiben. Die geeignete Fläche darf auch an jemanden verpachtet werden, der dort eine Anlage baut.
Befreiung
Wann Sie sich befreien lassen können
Die Baurechtsbehörde kann ganz oder teilweise von der Pflicht befreien. Dafür gibt es zwei Gründe, beide müssen Sie mit Unterlagen belegen.
Die Anlage rechnet sich nicht
Bei älteren Häusern kommen manchmal Kosten dazu, die mit der Solaranlage selbst wenig zu tun haben, etwa ein neuer Zählerschrank oder eine verstärkte Dachkonstruktion. Sind diese Zusatzkosten im Verhältnis zur übrigen Anlage zu hoch, gilt die Pflicht als wirtschaftlich unzumutbar. Die Grenze dafür legt die Verordnung fest. Nachgewiesen wird sie mit einer aufgeschlüsselten Kostenaufstellung.
Eine besondere Härte
Hohe Kosten allein reichen dafür nicht. Es müssen besondere Umstände dazukommen, zum Beispiel wenn die Bank keinen Kredit gibt und sich auch niemand findet, der die Dachfläche pachtet.
Frist: zwei Monate vor Baubeginn
Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn der Arbeiten bei der Baurechtsbehörde sein. Wer erst kurz vorher an die Befreiung denkt, verschiebt seine Sanierung.
Mit BR-Bedachungen
Dach und Solaranlage aus einem Guss
Liegt das Dach ohnehin offen, ist der beste Zeitpunkt für die Solaranlage. Wir planen beides zusammen, damit Sie die Pflicht erfüllen, ohne doppelt zu bezahlen.

- 01
Prüfen
Bei der kostenlosen Besichtigung klären wir, ob Ihr Vorhaben unter die Pflicht fällt und welche Dachflächen geeignet sind.
- 02
Planen
Unser Meister ist zugleich Energieberater. Er plant Eindeckung, Dämmung und Solaranlage zusammen und rechnet aus, welcher Nachweisweg zu Ihrem Dach passt.
- 03
Bauen
Unser Meisterteam deckt das Dach und montiert danach die Module, solange unser eigenes Gerüst noch steht. Den elektrischen Anschluss übernimmt ein Elektro-Fachbetrieb.
- 04
Nachweisen
Die Anlage wird im Marktstammdatenregister eingetragen, die Bestätigung geht an die Baurechtsbehörde. Wir sagen Ihnen, was wann fällig ist.
Fragen & Antworten
Fragen zur PV-Pflicht
Quellen: Stadt Stuttgart, Informationsblatt Photovoltaik-Pflicht, KEA-BW, Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht. Stand Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Rechtsberatung.
Gilt die PV-Pflicht auch für mein Reihenhaus?
Ja, wenn das Dach grundlegend saniert wird und eine geeignete Fläche von mindestens 20 m² am Stück vorhanden ist. Beim Pauschalnachweis richtet sich die Größe der Anlage nach der Grundfläche Ihres Hauses. Bei einem Reihenhaus fällt sie deshalb entsprechend klein aus.
Gilt die Pflicht auch, wenn ich nur das Dach dämme?
Wird nur von innen gedämmt und die Eindeckung bleibt liegen, ist das keine grundlegende Dachsanierung. Bei einer Dämmung von außen über den Sparren nehmen wir die Eindeckung ab und verlegen sie neu. Dann greift die Pflicht in der Regel.
Kann ich erst das Dach sanieren und die Solaranlage später bauen?
Die Bestätigung über die Registrierung der Anlage muss spätestens zwölf Monate nach der Fertigstellung bei der Baurechtsbehörde sein. Etwas Luft ist also da. Günstiger ist es aber, beides in einem Zug zu bauen, solange das Gerüst ohnehin steht.
Muss ich einen Batteriespeicher einbauen?
Nein. Die Pflicht verlangt nur eine Solaranlage in der vorgeschriebenen Größe. Ob sich ein Speicher für Sie lohnt, ist eine eigene Entscheidung, die vor allem von Ihrem Stromverbrauch abhängt.
Wann muss ich eine Befreiung beantragen?
Spätestens zwei Monate vor Beginn der Arbeiten bei der unteren Baurechtsbehörde, in Stuttgart beim Baurechtsamt. Braucht Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung, reichen Sie den Antrag zusammen mit den Bauunterlagen ein. Planen Sie deshalb früh genug.
Wer kontrolliert, ob die Anlage gebaut wurde?
Die untere Baurechtsbehörde. Ihr legen Sie die Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammdatenregister vor. Bei einer Solarthermie-Anlage bestätigt stattdessen ein Sachverständiger die Anlage.
Kontakt
Drei Wege zu uns.
Ein Angebot, ein kurzer Rückruf oder erst einmal ein paar Fotos: Jede Anfrage beantworten wir persönlich.
Erreichbar Mo–Sa 8:00–18:00 Uhr
Fotos per WhatsApp
Der schnellste Weg, wenn Sie erst einmal wissen möchten, was ansteht.
- 01Ein paar Fotos vom Dach machen, gern auch von der Straße aus.
- 02Per WhatsApp an 0160 1161908 schicken, mit Ort und ein, zwei Sätzen dazu.
- 03Wir schauen uns die Bilder an und melden uns mit einer ersten Einschätzung.
