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Ziegeldach eines Wohnhauses mit Photovoltaikmodulen, darunter Solarthermie-Kollektoren

PV-Pflicht bei der
Dachsanierung

Photovoltaik-Pflicht Baden-Württemberg

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Photovoltaik-Pflicht Baden-Württemberg

Wer in Baden-Württemberg sein Dach neu eindecken oder abdichten lässt, muss seit 2023 in der Regel auch eine Solaranlage installieren. Hier lesen Sie, wann die Pflicht greift, wie groß die Anlage sein muss und welche Ausnahmen es gibt.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in vier Zahlen

Grundlage sind § 23 des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung. Die Regeln gelten im ganzen Land, also auch in Stuttgart und der Region.

  • 1.1.2023

    Seitdem gilt die Pflicht für jede grundlegende Dachsanierung, die neu begonnen wird.

  • 60 %

    der geeigneten Dachfläche müssen auf dem Standardweg mit Modulen belegt werden.

  • 20 m²

    am Stück: Erst ab dieser Größe zählt eine Dachfläche überhaupt als geeignet.

  • 12 Monate

    nach der Fertigstellung muss der Nachweis bei der Baurechtsbehörde sein.

Betrifft mich das?

Wann die Pflicht greift

Es kommt nicht darauf an, wie alt Ihr Dach ist, sondern was daran gemacht wird. Ausgelöst wird die Pflicht nur durch eine grundlegende Dachsanierung.

Pflicht greift, wenn …

  • Die Eindeckung eines Steildachs wird komplett erneuert, etwa neue Ziegel auf neuer Lattung.
  • Die Abdichtung eines Flachdachs wird vollständig erneuert.
  • Alte Ziegel werden wieder verlegt. Auch das zählt als grundlegende Sanierung.
  • Es geht um ein Wohnhaus oder ein gewerblich genutztes Gebäude.

Keine Pflicht, wenn …

  • Einzelne Ziegel werden getauscht oder ein Anschluss neu abgedichtet.
  • Es wird ausschließlich ein frischer Schaden behoben, zum Beispiel nach einem Sturm.
  • Es wird nur von innen gedämmt, die Eindeckung bleibt liegen.
  • Das Gebäude hat weniger als 50 m² Nutzfläche, etwa eine kleine Garage.
  • Keine Dachfläche erfüllt die Kriterien für eine Solarnutzung.

Wird nur ein Teil des Dachs neu gedeckt, kommt es auf den Umfang an. Im Zweifel klären wir das vorab mit der Baurechtsbehörde, damit Sie Planungssicherheit haben.

Geeignete Dachflächen

Nicht jede Dachfläche zählt

Die Pflicht bezieht sich nur auf Flächen, die sich für Solarenergie eignen. Eine steile Nordseite gehört nicht dazu. Bei einem Satteldach mit Nord- und Südseite geht es deshalb meist nur um die Südseite.

  • Groß genug

    Mindestens eine Dachfläche hat 20 m² am Stück. Kleinere Flächen, etwa auf einer Gaube, lösen allein keine Pflicht aus.

  • Richtig ausgerichtet

    Bis 20° Neigung zählt jede Himmelsrichtung. Steilere Flächen bis 60° zählen nur, wenn sie nach Westen, Süden, Osten oder dazwischen zeigen.

  • Genug Sonne

    Stark verschattete Bereiche, etwa durch Nachbarhäuser oder hohe Bäume, können beim erweiterten Nachweis herausgerechnet werden.

Flächen und Neigungen per Drohne

Mit unserem 3D-Aufmaß sehen Sie vorab, welche Dachflächen geeignet sind und wie viel Platz Kamin, Gauben und Dachfenster lassen.

Zur Drohnen-Inspektion
ab 20° nichtgeeignetgeeignetbis 60° NeigungNSWO
Bis 20° Neigung zählt jede Richtung, auch Norden.
Solarplanung im 3D-Modell, Blick von oben: 42 Module auf einer Dachseite, um zwei Dachfenster herum ausgespart
42 Module auf einer Dachseite, rund um die Dachfenster ausgespart.

Beispiel aus der Praxis

Vom Drohnenflug zur Modulplanung

Aus Drohnenfotos entsteht ein 3D-Modell. Darin messen wir Fläche und Neigung und planen, wo zwischen Dachfenstern und Kamin Module Platz haben. Schalten Sie über dem Bild zwischen den Ansichten um.

Dachfläche
254 m²
Dachneigung
31°
Solarmodule geplant
42
Modulfläche
93 m²

Größe der Anlage

Drei Wege, die Pflicht zu erfüllen

Sie dürfen wählen, nach welchem Verfahren die Mindestgröße berechnet wird. Wir rechnen die Varianten für Ihr Dach durch.

  1. 01

    Pauschalnachweis

    0,06 kWp je m² Grundfläche

    Gerechnet wird mit der Fläche, die das Haus samt Dachüberstand von oben gesehen bedeckt. Das ist der einfachste Weg, ganz ohne Vermessung der einzelnen Dachflächen.

  2. 02

    Standardnachweis

    60 % der geeigneten Dachflächen

    Jede Dachfläche wird für sich geprüft. Gauben, Dachfenster und Kamine werden dabei nicht abgezogen, sie zählen zur Fläche dazu.

  3. 03

    Erweiterter Nachweis

    75 % der nutzbaren Teilflächen

    Gauben, Fenster, Kamine und verschattete Bereiche werden abgezogen. Dafür braucht es einen Dachplan, den ein Entwurfsverfasser wie ein Architekt erstellt. Kann sich bei verwinkelten Dächern lohnen.

Was der Pauschalnachweis bedeutet

Drei Beispiele mit typischen Grundflächen. Die überbaute Fläche umfasst das Haus samt Dachüberstand.

Luftaufnahme eines sanierten Mehrfamilienhausdachs mit Gauben in Stuttgart
Von oben betrachtet: Gezählt wird bis zur Dachkante, der Überstand gehört dazu.
Haus und GrundflächeMindest­leistungModule
Reihenhaus6 × 11 m = 66 m²4,0 kWpca. 20 m²
Einfamilienhaus10 × 12 m = 120 m²7,2 kWpca. 36 m²
Zweifamilienhaus12 × 14 m = 168 m²10,1 kWpca. 50 m²

Mindestleistung = Grundfläche × 0,06 kWp. Modulfläche als Faustwert mit rund 5 m² je kWp, je nach Modul etwas mehr oder weniger.

Alternativen

Es muss nicht immer Photovoltaik auf dem Dach sein

Das Gesetz lässt Ersatzlösungen zu. Welche bei Ihnen sinnvoll ist, hängt vom Haus und vom Grundstück ab.

  • Solarthermie statt Photovoltaik

    Statt Modulen für Strom dürfen Sie auch Kollektoren für Warmwasser oder Heizung installieren.

  • Andere Flächen nutzen

    Die Anlage kann auch auf anderen Außenflächen des Gebäudes sitzen, etwa an der Fassade, oder in unmittelbarer Nähe, zum Beispiel auf dem Carport.

  • Dach verpachten

    Sie müssen die Anlage nicht selbst betreiben. Die geeignete Fläche darf auch an jemanden verpachtet werden, der dort eine Anlage baut.

Befreiung

Wann Sie sich befreien lassen können

Die Baurechtsbehörde kann ganz oder teilweise von der Pflicht befreien. Dafür gibt es zwei Gründe, beide müssen Sie mit Unterlagen belegen.

Die Anlage rechnet sich nicht

Bei älteren Häusern kommen manchmal Kosten dazu, die mit der Solaranlage selbst wenig zu tun haben, etwa ein neuer Zählerschrank oder eine verstärkte Dachkonstruktion. Sind diese Zusatzkosten im Verhältnis zur übrigen Anlage zu hoch, gilt die Pflicht als wirtschaftlich unzumutbar. Die Grenze dafür legt die Verordnung fest. Nachgewiesen wird sie mit einer aufgeschlüsselten Kostenaufstellung.

Eine besondere Härte

Hohe Kosten allein reichen dafür nicht. Es müssen besondere Umstände dazukommen, zum Beispiel wenn die Bank keinen Kredit gibt und sich auch niemand findet, der die Dachfläche pachtet.

Frist: zwei Monate vor Baubeginn

Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn der Arbeiten bei der Baurechtsbehörde sein. Wer erst kurz vorher an die Befreiung denkt, verschiebt seine Sanierung.

Mit BR-Bedachungen

Dach und Solaranlage aus einem Guss

Liegt das Dach ohnehin offen, ist der beste Zeitpunkt für die Solaranlage. Wir planen beides zusammen, damit Sie die Pflicht erfüllen, ohne doppelt zu bezahlen.

Zwei Dachdecker von BR-Bedachungen winken vom First eines sanierten Altbaus in Stuttgart
  1. 01

    Prüfen

    Bei der kostenlosen Besichtigung klären wir, ob Ihr Vorhaben unter die Pflicht fällt und welche Dachflächen geeignet sind.

  2. 02

    Planen

    Unser Meister ist zugleich Energieberater. Er plant Eindeckung, Dämmung und Solaranlage zusammen und rechnet aus, welcher Nachweisweg zu Ihrem Dach passt.

  3. 03

    Bauen

    Unser Meisterteam deckt das Dach und montiert danach die Module, solange unser eigenes Gerüst noch steht. Den elektrischen Anschluss übernimmt ein Elektro-Fachbetrieb.

  4. 04

    Nachweisen

    Die Anlage wird im Marktstammdatenregister eingetragen, die Bestätigung geht an die Baurechtsbehörde. Wir sagen Ihnen, was wann fällig ist.

Fragen & Antworten

Fragen zur PV-Pflicht

Quellen: Stadt Stuttgart, Informationsblatt Photovoltaik-Pflicht, KEA-BW, Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht. Stand Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Gilt die PV-Pflicht auch für mein Reihenhaus?

Ja, wenn das Dach grundlegend saniert wird und eine geeignete Fläche von mindestens 20 m² am Stück vorhanden ist. Beim Pauschalnachweis richtet sich die Größe der Anlage nach der Grundfläche Ihres Hauses. Bei einem Reihenhaus fällt sie deshalb entsprechend klein aus.

Gilt die Pflicht auch, wenn ich nur das Dach dämme?

Wird nur von innen gedämmt und die Eindeckung bleibt liegen, ist das keine grundlegende Dachsanierung. Bei einer Dämmung von außen über den Sparren nehmen wir die Eindeckung ab und verlegen sie neu. Dann greift die Pflicht in der Regel.

Kann ich erst das Dach sanieren und die Solaranlage später bauen?

Die Bestätigung über die Registrierung der Anlage muss spätestens zwölf Monate nach der Fertigstellung bei der Baurechtsbehörde sein. Etwas Luft ist also da. Günstiger ist es aber, beides in einem Zug zu bauen, solange das Gerüst ohnehin steht.

Muss ich einen Batteriespeicher einbauen?

Nein. Die Pflicht verlangt nur eine Solaranlage in der vorgeschriebenen Größe. Ob sich ein Speicher für Sie lohnt, ist eine eigene Entscheidung, die vor allem von Ihrem Stromverbrauch abhängt.

Wann muss ich eine Befreiung beantragen?

Spätestens zwei Monate vor Beginn der Arbeiten bei der unteren Baurechtsbehörde, in Stuttgart beim Baurechtsamt. Braucht Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung, reichen Sie den Antrag zusammen mit den Bauunterlagen ein. Planen Sie deshalb früh genug.

Wer kontrolliert, ob die Anlage gebaut wurde?

Die untere Baurechtsbehörde. Ihr legen Sie die Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammdatenregister vor. Bei einer Solarthermie-Anlage bestätigt stattdessen ein Sachverständiger die Anlage.

Kontakt

Drei Wege zu uns.

Ein Angebot, ein kurzer Rückruf oder erst einmal ein paar Fotos: Jede Anfrage beantworten wir persönlich.

Erreichbar Mo–Sa 8:00–18:00 Uhr

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